Was ist eine Auflassung?
Die Auflassung ist eine Absichtserklärung, in welcher der Verkäufer vor einem Notar angibt, dass er die betreffende Immobilie an den Käufer übergeben wird. Dieser wiederum erklärt, dass er den vereinbarten Kaufpreis zahlen wird. Die Auflassung gehört zum notariellen Kaufvertrag und wird ebenfalls notariell beurkundet. Sie ist Bedingung für eine spätere Eigentümerumschreibung im Grundbuch der Immobilie und wird im Regelfall nach Zahlung des Kaufpreises dem Grundbuchamt durch den Notar übermittelt. 6 bis 8 Wochen später erfolgt in der Regel die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer der Immobilie.
Die Auflassung schützt den Verkäufer davor, sein Eigentum zu verlieren, ohne Geld dafür bekommen zu haben. Die Auflassungsvormerkung wird dagegen direkt nach der Kaufvertragsunterzeichnung vom Notar an das Grundbuchamt übermittelt und schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie nicht doch noch anderen Interessenten anbietet und vom Verkäufer keine zusätzlichen Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken eingetragen werden können.
Die Kosten einer Auflassungsbeurkundung wird laut Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) mit einer 5/10-Gebühr abgerechnet und richten sich dabei nach dem Kaufpreis der Immobilie. Die Gebühr für die spätere Eintragung des Eigentümers beträgt hingegen 10/10. Dazu kommen Gebühren von Notar und Grundbuchamt.