Der Begriff geht auf eine Erklärung von Otto von Bismarck zurück, der sich als Politiker im preußischen Königreich bereit erklärte, als „ehrlicher Makler“ die Friedensverhandlungen zwischen den streitenden Parteien des Russisch-Türkischen-Krieges zu leiten. Er wollte im sogenannten „Berliner Kongress“ im Jahr 1878 auf dem Verhandlungsweg eine Lösung der 1875 begonnenen Balkankrise bewirken. Bismarck sah sich bei dieser Aufgabe nicht in der Rolle eines Schiedsrichters zwischen den Kontrahenten, sondern als unbeteiligter Vermittler ohne eigene Interessen ausschließlich mit dem Ziel, das „Geschäft“ auch wirklich zustande zu bringen.