Wer einen ungesicherten WLAN-Zugang betreibt, muss damit rechnen, dass Fremde diesen nutzen und über seinen Internetanschluss und mit seiner IP-Nummer Urheberrechtsverletzungen begehen. Der Anschlussinhaber haftet dann auch für diese Rechtsverletzungen, da heutzutage erwartet werden kann, dass man seinen WLAN-Anschluss schützt. Heutige Router haben meist ein werksseitig eingestelltes WLAN-Passwort. Es kann jedoch auch ein individuelles Passwort eingestellt werden, was die Sicherheit erhöht. Das eigene Passwort sollte allerdings lang genug sein und kein normales Wort darstellen. Der Bundesgerichtshof hat zum Vorteil der Nutzer 2016 entschieden, dass private WLAN-Nutzer nicht verpflichtet sind, ein eigenes Passwort einzugeben. Das werksseitige Passwort reicht aus, soweit es nur für ein Gerät vergeben wurde und dem WPA2-Standard entspricht (16 Ziffern). Im Verfahren wurden die Forderungen eines Musikunternehmens abgewiesen (Urteil vom 24. November 2016, Az. I ZR 220/15).