Gesetzliche Schriftform

07.03.2024 | Lexikon

Von der gesetzlichen Schriftform spricht man immer dann, wenn in einem Gesetz für eine Erklärung oder für das Zustandekommen eines Vertrags die Schriftform verlangt wird. Formulierungen dafür sind zum Beispiel „in schriftlicher Form“, „schriftlich“, „durch schriftliche Erklärung.“

Es gelten dann die Regeln in den §§ 126 ff BGB. Diese sind ausführlich unter dem Stichwort Schriftform dargestellt.