Lärmschutzwand

07.03.2024 | Lexikon

Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle dienen der Lärmeindämmung, welche von linienförmigen oder flächigen Schallquellen ausgeht (z. B. Straßen, Schienenwege, Fabrikanlagen). Hierdurch soll der Lärmpegel am Immissionsort (Wohnbebauung, Krankenhäuser etc.) soweit abgeschwächt werden, dass die in den Rechtsvorschriften festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Es lassen sich Lärmminderungen von bis zu 20 dB(A) erzielen.

Die Wirkung einer Lärmschutzwand ist von folgenden Faktoren abhängig: Höhe und Länge der Schutzwand, akustische Konzeption der Lärmschutzwand (z. B. Art des verwendeten Materials), Abstand von der Lärmquelle, Abstand vom Immissionsort, Höhe des Immissionsortes, Krümmung der Wand und Frequenzspektrum des Schalls.

Durch Reflexionen einer gegenüberliegenden Lärmschutzwand sowie von gegenüberliegenden Gebäuden kann die Lärmdämmung vermindert werden. Durch Beugungseffekte an der Oberkante erreicht der Schall teilweise auch Immissionsorte, welche hinter der Wand verborgen sind.
Die schallabschirmende Wirkung setzt ein, sobald die Emissionsquelle vom Immissionsort nicht mehr sichtbar ist.

Als Material für Lärmschutzwände werden Beton, Metalle, Holz, Glas und Kunststoffe wie PVC oder poröse Materialien eingesetzt. Die porösen Materialien sind für den Einsatz in Schallschutzwänden besonders günstig, da sie den Schall nicht nur reflektieren, sondern auch besonders reduzieren.
Das Haupteinsatzgebiet für Lärmschutzwände sind Bahnstrecken und Autobahnen. Erforderlichenfalls können Lärmschutzwände mit Maßnahmen des passiven Schallschutzes an Gebäuden (zum Beispiel Schallschutzfenster) ergänzt werden.

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