Die Clearingstelle EEG wurde im Jahr 2007 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingerichtet, um als neutrale Institution Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) zu schlichten. Hier wurde offenbar schon frühzeitig davon ausgegangen, dass das Gesetz beim Anwender Verständnisfragen aufwerfen könne. Die Clearingstelle wird für alle natürlichen oder juristischen Personen tätig, die aufgrund von Regelungen des EEG Rechte oder Pflichten haben, also z. B. für den privaten Solarstromerzeuger und den Stromnetzbetreiber, der diesem eine Einspeisevergütung zahlen muss. Gebühren werden nicht fällig. Allerdings müssen die Parteien ggf. Rechtsanwälte und Gutachter selbst bezahlen.
Angeboten werden ein Einigungsverfahren zur Streitbeilegung und ein Votumsverfahren, in dem die Clearingstelle beiden Parteien eine rechtlich und technisch fundierte Einschätzung der Sachlage gibt. Bei diesen beiden Verfahren können die Parteien am Ende, wenn gewünscht, einen rechtsverbindlichen Vergleich schließen. Die Clearingstelle fällt also kein Urteil und gibt auch keine rechtsverbindliche Stellungnahme ab. Weitere Verfahren sind das Empfehlungsverfahren, in dem generelle Anwendungs- und Auslegungsfragen zum Gesetz geklärt werden, sowie das Hinweisverfahren, welches ebenfalls Anwendungs- und Auslegungsfragen betrifft, sich aber mit weniger komplizierten Sachverhalten befasst. Beim Empfehlungsverfahren geht es oft um Fragen im Zusammenhang mit mehreren Energieträgern, beim Hinweisverfahren ist meist nur ein Energieträger betroffen.
Die Clearingstelle veranstaltet außerdem sogenannte Fachgespräche zum Bereich der Vergütungen für die Netzeinspeisung von Erneuerbaren Energien. Sie gibt ferner einen Rundbrief heraus, der über aktuelle Gesetzesänderungen informiert. Die Clearingstelle EEG hat ihren Sitz in Berlin. Ihre Internetadresse lautet: http://www.clearingstelle-eeg.de