Geldpacht

07.03.2024 | Lexikon

Der Begriff „Geldpacht“ bezeichnet ein Pachtsystem insbesondere für landwirtschaftliche Flächen. Hierbei ist die Pacht in Geld und nicht etwa in Naturalien bzw. Anteilen an der erwirtschafteten Ernte zu leisten. Beide Systeme existierten schon im mittelalterlichen Lehnswesen parallel. Heute ist die Naturalpacht längst von der Geldpacht verdrängt worden.

Die Geldpacht erspart es dem Verpächter, der selbst keine Verwendung für landwirtschaftliche Erzeugnisse hat, diese zu vermarkten. Sie erlaubt ferner die Verwendung von Preisanpassungsklauseln, um auf Preisschwankungen landwirtschaftlicher Produkte reagieren zu können.

Ein Nachteil der Geldpacht besteht darin, dass das Vermarktungsrisiko allein beim Pächter liegt. Wird keine Preisanpassungsklausel vereinbart, trägt er das Risiko von Preisschwankungen. Im Falle von Verkaufsausfällen bestimmter Produkte (etwa Salat in Zeiten der deutschen EHEC-Epidemie in 2011) kann dies dazu führen, dass Pächter landwirtschaftlicher Flächen in Rückstand mit den Pachtzahlungen geraten.

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