Eine Verschmelzung von Grundstücken liegt dann vor, wenn zwei oder mehrere Flurstücke zu einem Flurstück vereinigt werden. Die Verschmelzung setzt voraus, dass die Flurstücke im Grundbuch nicht oder nur gleichartig belastet sind. Im Gegensatz zur Verschmelzung wird von einer Vereinigung gesprochen, wenn mehrere Flurstücke zu einem Grundstück im Grundbuch zusammengefasst werden. Die Flurstücke behalten jedoch ihre Flurstücksbezeichnungen und -begrenzungen. Wird ein Flurstück durch entsprechende Vermessung in mehrere Flurstücks zerlegt, spricht man von Teilung. Sie werden dann im Grundbuch jeweils unter einer eigenen Nummer geführt. Werden neue Grenzen gezogen, müssen alle davon betroffenen Grundstückseigentümer vor Ort einverstanden sein und dies durch ihre Unterschrift unter die Grenzniederschrift bestätigen.