Sonderleistungen

06.03.2024 | Lexikon

Neben den dem Verwalter durch Ge­setz ge­mäß § 27 WEG auf­er­leg­ten Auf­ga­ben und Be­fug­nis­sen kön­nen die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer mit dem Ver­wal­ter im Ver­walter­vertrag zu­sätz­liche Leis­tun­gen ver­ein­baren.

Das be­trifft unter an­de­rem die ge­richt­liche Ver­tre­tung der Woh­nungs­eigen­tümer oder der Woh­nungs­eigen­tümer-Ge­mein­schaft in ge­richt­lichen Ver­fah­ren, Bau­auf­sichts- und Bau­be­treu­ungs­maß­nah­men, An­fer­tigung von Kopien von Verwaltungs­unter­lagen, die Aus­stel­lung von Be­schei­ni­gun­gen für Haus­halts­nahe Dienst­leis­tun­gen sowie für die nach­träg­li­che Er­stel­lung einer Be­schlusssamm­lung für den Zeit­raum vor Inkraft­treten der WEG-Re­form am 01.07.2007.

Für alle diese Sonderleistungen können Son­der­ver­gü­tungen ver­einbart werden, die sich an an­de­ren Ver­gü­tungs­re­ge­lungen wie beispielsweise der HOAI oder des RVG orien­tie­ren sollten, um nicht mit AGB-Vor­schrif­ten in Kollision zu geraten.

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
Ab dem 07.01.2025 freuen wir uns, wieder persönlich für Sie da zu sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien