Die Erbbaurechtsverordnung wurde am 30. November 2007 in „Gesetz über das Erbbaurecht“ (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) umbenannt. Inhaltlich gab es jedoch keine Änderungen.
Die Erbbaurechtsverordnung wurde am 30. November 2007 in „Gesetz über das Erbbaurecht“ (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) umbenannt. Inhaltlich gab es jedoch keine Änderungen.