Zur Haustechnik zählen alle Anlagen und Einrichtungen, die mit dem Gebäude fest verbunden, also wesentliche Gebäudebestandteile sind. Je nach Gebäudenutzungsart gibt es unterschiedliche Anforderungen an haustechnische Einrichtungen. Haustechnik wird auch als Versorgungstechnik bzw. Gebäudetechnik bezeichnet. In Anlehnung an § 51 Abs. 2 HOAI in Verbindung mit DIN 276 kann die Gebäudetechnik in folgende Gruppen eingeteilt werden:
1. Gas-, Wasser-, Abwassertechnik
- Sanitärtechnik mit Wasseraufbereitung und Abwasserbehandlung,
- Medientechnik/Druckluft/Staubsauganlagen,
- Schwimmbadtechnik,
- Löschanlagen (Hydranten-, Sprinkler-, Schaumlösch-, Gaslöschanlagen, u. a.).
2. Wärmeversorgungsanlagen/lufttechnische Anlagen
- Heizung,
- Warmwasserbereitungs- und Thermische Solaranlagen,
- Wärmepumpen, BHKW,
- Klima-, Lüftungs-, Entlüftungs-, Entrauchungsanlagen,
- Prozesslufttechnische Anlagen,
- Kälte- und Kühltechnik, Kühldecken.
3. Starkstrom-/Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- Starkstromanlagen (Mittel- und Niederspannung),
- Eigenstromversorgungsanlagen (Notstrom),
- Niederspannungsschaltanlagen,
- Niederspannungsinstallationsanlagen,
- Blitzschutz- und Erdungsanlagen,
- Beleuchtungs- und lichttechnische Anlagen, Notbeleuchtung,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, („Schwachstrom“) darunter fallen insbesondere Nachrichten- und Sicherheitstechnik.
4. Informations- und sicherheitstechnische Anlagen
- Haustelefone, Haussprechanlagen,
- Lautsprecheranlagen (ELA), Durchsprechanlagen,
- Antennenanlagen,
- Computernetzwerke (Verbindung PCs – Telefonie),
- Funksysteme zur Gebäudeautomatisierung,
- Alarmanlage,
- Blitzschutzanlagen,
- Brandschutztechnik (im Gegensatz zu baulichem Brandschutz),
- Hausalarm,
- Zutrittskontrolle,
- Gebäudeautomation.
5. Förderanlagen
- Personen- und Lastenaufzüge,
- Rolltreppen und Fahrsteige,
- Rohrpostanlagen,
- Krananlagen und Hebebühnen.
6. Nutzungsspezifische Anlagen (NUTZ)
- (Groß-)Küchentechnik,
- Wäscherei- und Reinigungsanlagen,
- Medizin-, Labor- und badetechnische Anlagen,
- Eissportflächen,
- Bühnentechnik, Tankstellen- und Waschanlagen,
- Müll- und Papierabwurfanlagen.
7. Gebäudeleittechnik (GLT)
- Automationssysteme,
- Gebäudeautomatisierung,
- Leittechnik,
- Regelungstechnik,
- Schaltschränke und deren Software.
Für die Planung solcher Anlage werden in der Regel Fachplaner eingesetzt. Der Architekt steuert den Einsatz der Fachplaner und nimmt deren Leistung ab.