Präkarium (österreichisch)

06.03.2024 | Lexikon

In Österreich bezeichnet man als Präkarium die kostenlose Zurverfügungstellung von Wohnraum. Es handelt sich um einen „Bittleihvertrag“, der jederzeit widerrufen werden kann. Im Gegensatz zum Wohnungsrecht, das im Grundbuch abgesichert ist und dem Wohnungsberechtigten auch Instandhaltungspflichten auferlegt, handelt es sich beim Präkarium um eine Wohnbenutzungsgewährung ohne jegliche Leistungspflicht des Bewohners.

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
Ab dem 07.01.2025 freuen wir uns, wieder persönlich für Sie da zu sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien