Versicherungsvertreter

06.03.2024 | Lexikon

Ein Versicherungsvertreter ist ein Versicherungsvermittler, der im Gegensatz zum Versicherungsmakler im Auftrag einer bestimmten Versicherungsgesellschaft Versicherungsverträge vermittelt. Er kann auch für verschiedene Versicherungsunternehmen tätig werden, wenn die vermittelten Versicherungsprodukte nicht miteinander in Konkurrenz stehen.

Vom Versicherungsmakler unterscheidet sich der Versicherungsvertreter auch dadurch, dass er keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Allerdings muss klar sein, dass das Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung für den Vertreter übernimmt.
Versicherungsvertreter dürfen nach § 34d Abs. 6 GewO direkt bei der Vermittlung mitwirkende Personen nur beschäftigen, wenn sie sicherstellen, dass diese Personen über die für die Vermittlung der jeweiligen Versicherung angemessene Qualifikation verfügen und geprüft haben, ob sie zuverlässig sind.

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
Ab dem 07.01.2025 freuen wir uns, wieder persönlich für Sie da zu sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien