Ein Versicherungsvertreter ist ein Versicherungsvermittler, der im Gegensatz zum Versicherungsmakler im Auftrag einer bestimmten Versicherungsgesellschaft Versicherungsverträge vermittelt. Er kann auch für verschiedene Versicherungsunternehmen tätig werden, wenn die vermittelten Versicherungsprodukte nicht miteinander in Konkurrenz stehen.
Vom Versicherungsmakler unterscheidet sich der Versicherungsvertreter auch dadurch, dass er keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Allerdings muss klar sein, dass das Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung für den Vertreter übernimmt.
Versicherungsvertreter dürfen nach § 34d Abs. 6 GewO direkt bei der Vermittlung mitwirkende Personen nur beschäftigen, wenn sie sicherstellen, dass diese Personen über die für die Vermittlung der jeweiligen Versicherung angemessene Qualifikation verfügen und geprüft haben, ob sie zuverlässig sind.