Das Gesamteinkommen ist ein Begriff aus § 13 des Wohngeldgesetzes. Seine Berechnung dient der Feststellung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Es wird im Wohngeldgesetz (WoGG) als Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (§ 17) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18) definiert.
Als monatliches Gesamteinkommen bezeichnet das Gesetz ein Zwölftel des Gesamteinkommens.