Windpark

06.03.2024 | Lexikon

Windparks (Gruppierungen von Windrotoren zur Strom­erzeu­gung) sind in den letzten Jahren immer mehr zum begehrten Anlageobjekt zum Beispiel im Rahmen von Wind­an­la­gen-Fonds geworden. Ursache waren insbesondere die zur Förderung regenerativer Energien staatlich fest­ge­setz­ten er­höh­ten Ein­spei­sungs­pre­ise für Strom in die Net­ze der Strom­ver­sor­ger. Mittlerweile wurde das Vergütungssystem jedoch mehrfach geändert, um die Kosten zu reduzieren. Weitere Änderungen stehen an. Ende 2014 arbeiteten in Deutsch­land 24.867 Wind­ener­gie-Anlagen (2012: 23.030) mit einer ins­tal­lier­ten Leis­tung von 38.115 Megawatt (2012: 31.307). 2014 wurden durch Windenergie 9,2 Prozent des Bruttostrombedarfs in Deutschland gedeckt; 2012 waren dies noch 7,4 und 2009 noch 6,6 Prozent. Ende 2013 waren in Deutschland 137.800 Menschen in der Windindustrie beschäftigt.

Einige Zahlen für Schleswig-Holstein (Stand Ende 2012):

  • Installierte Windrotoren: 2.658,
  • Gesamtleistung: 5.097,4 Megawatt,
  • Arbeitsplätze unmittelbare Windenergiebranche: 7.000.

Im Jahr 2014 wurden bereits knapp 60 Prozent des Strom­ver­brauchs in Schleswig-Holstein durch Windenergie onshore erzeugt.

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Mit der am 07.07.2005 ge­än­der­ten Fassung des EEG wurde die Förderung für Wind­kraft-Anla­gen an Land verringert und auf Anlagen mit einem ge­setz­lich festgelegten Wirkungsgrad konzentriert. Dies geschah durch eine Reduzierung der für die ersten fünf Jahre festen und dann etappenweise absinkenden ga­ran­tier­ten Ein­spei­sungs­ver­gü­tun­gen. Erhöhte Ver­gü­tun­gen wurden für An­la­gen auf See vorgesehen.

Eine Neufassung des EEG wurde 2014 verabschiedet. Damit traten grundlegende Änderungen in Kraft: Unter anderem erhalten nur noch Betreiber von Anlagen bis 500 KW eine feste Vergütung (ab 2016: bis 100 KW). Alle anderen müssen ihren Strom an der Strombörse durch einen Direktvermarkter verkaufen. Die Höhe der Einspeisevergütung ist weiterhin für die Berechnung der Marktprämie relevant.

Ab 2017 soll es einen Systemwechsel in der Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Energien geben: Bei Windparks ab sechs MW oder sechs Anlagen sollen Anlagenbetreiber im Rahmen einer Ausschreibung darlegen, zu welchem Preis sie produzieren können. Ziel ist, dass erneuerbarer Strom nur in der Höhe vergütet werden soll, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage erforderlich ist. Grund für die von Energieerzeugern kritisierte Änderung sind die neuen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 der Europäischen Kommission. Das EEG wird dementsprechend voraussichtlich 2016 erneut reformiert, um insbesondere das Ausschreibungsverfahren zu regeln. Die grundsätzliche Weichenstellung enthält das EEG 2014 in § 2 Absatz 5.

Bei Investitionen in Windfonds ist auf realistische Prognosen von Windgeschwindigkeit und Rendite Wert zu legen. Nach Pressemeldungen muss davon ausgegangen werden, dass diese nicht immer selbstverständlich sind.

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