Von Privatvermögen spricht man bei privatem Vermögen eines Steuerzahlers, das nicht betrieblichen Belangen dient und deshalb dem Betriebsvermögen auch nicht zugerechnet wird. Unter steuerlichen Gesichtspunkten hat Privatvermögen vor allem für Immobilienanleger Vorteile. Denn realisierte Gewinne beim Verkauf einer
Immobilie im Privatvermögen sind außerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei.
Nach dem Steuerreformgesetz vom 14.07.2000 können private Anteilseigner an Kapitalgesellschaften ihre Beteiligungen nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen, wenn sie nicht „wesentlich“ beteiligt sind. Eine wesentliche Beteiligung wird ab dem Veranlagungszeitraum 2002 allerdings schon ab ein Prozent (vorher zehn Prozent) angenommen.