Prinzip der Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers (Maklergeschäft)

06.03.2024 | Lexikon

Das Prinzip der Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers besagt, dass der Auftraggeber eines Maklers in seiner Entscheidung darüber, ob er das mit dem Maklervertrag angestrebte Geschäft (Verkauf, Vermietung, Finanzierung et cetera) tatsächlich durchführen will, frei bleibt.

Erteilt der Auftraggeber einem Makler den Auftrag zum Nachweis oder zur Vermittlung des Abschlusses eines Kaufvertrages über ein Grundstück, kann er seine Verkaufsabsicht jederzeit aufgeben, sogar noch in der Beurkundungssitzung beim Notar, die Angebotskonditionen jederzeit ändern, sich weigern, mit Interessenten zu verhandeln und so weiter. Weil er keine Abschlussverpflichtung hat, kann der Auftraggeber auch mehrere Makler gleichzeitig beschäftigen.

Die Auswirkungen dieses Prinzips führen dazu, dass der Makler ein sehr hohes Kosteneinsatzrisiko eingeht, das ihm verwehrt, einen Auftrag kosten- und zeitintensiv zu bearbeiten. Wenn die Wirksamkeit des Prinzips der Entscheidungsfreiheit auch nicht vertraglich außer Kraft gesetzt werden kann, so können – auch im Interesse des Auftraggebers – die Auswirkungen durch maklervertragliche Gestaltungen verringert werden.

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