Maße der baulichen Nutzung

06.03.2024 | Lexikon

Zu den Maßen der baulichen Nutzung zählen die

• GRZ (Grundflächenzahl) oder GR = zulässige Grundfläche,

• GFZ (Geschossflächenzahl) oder GF = Geschossfläche,

• H (Höhe der baulichen Anlagen),

• Z (Zahl der Vollgeschosse) sowie die

• BMZ (Baumassenzahl) oder BM = Baumasse.

In einem Bebauungsplan muss stets die GRZ bzw. GR festgesetzt werden, sowie entweder H oder Z, wenn das Landschaftsbild erhalten bleiben soll. Im Flächennutzungsplan können GFZ oder BMZ und H dargestellt werden.

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
Ab dem 07.01.2025 freuen wir uns, wieder persönlich für Sie da zu sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien