Als Liebhaberobjekte werden Immobilien bezeichnet, die besondere Merkmale aufweisen, von denen Verkäufer oder Anbieter annehmen, dass es Interessenten gibt, die dazu eine hohe Affinität besitzen und damit eine besondere Wertschätzung verbinden. Solche Merkmale können ein größerer Teich auf dem Grundstück sein, eine denkmalgeschützte Fassade, ein weiter, freier Ausblick auf eine reizvolle Landschaft oder Ähnliches. Die bei einem Verkauf von „Liebhabern“ bezahlten Preise sind in der Regel Ausreißer, die wegen der Ungewöhnlichkeit der Interessenten-Objektbeziehung als Referenzpreise für eine generelle Markteinschätzung ungeeignet sind. Nicht selten versuchen Verkäufer von gewöhnlichen Immobilien, ihr Objekt als „Liebhaberobjekt“ anzubieten, obwohl hierfür die Grundlagen oder das Interessentenpotenzial fehlen. Solche Mühen sind regelmäßig vergeblich.