Alarmanlage

06.03.2024 | Lexikon

Alarmanlagen dienen der Gebäudesicherung gegen Einbrüche und Beschädigungen. Zu unterscheiden ist zwischen Anlagen, die die Außenhaut des Gebäudes überwachen und raumüberwachenden Anlagen. Die Überwachungssysteme, die sich auf die Außenhaut (Fenster, Hauseingänge) beziehen, lösen den Alarm bereits vor Eindringen in das Gebäude aus. Der Raumüberwachung dienen vor allem Bewegungsmelder innerhalb des Gebäudes, die einen Alarm (Sirene, Blitzleuchter) auslösen. Die Alarmanlage kann auch mit einer Notrufzentrale verbunden werden, die automatisch angewählt wird. Der Einbau einer Alarmanlage in eine Mietwohnung erfordert die vorherige Zustimmung des Vermieters, wenn dazu bauliche Änderungen durchgeführt werden müssen – zum Beispiel größere Elektroarbeiten, Aufstemmen von Wänden, Änderung des Schließsystems der Wohnungstür. Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern; beim Auszug des Mieters kann der Rückbau auf den ursprünglichen Zustand gefordert werden. Es empfiehlt sich, darüber eine klare schriftliche Absprache zu treffen.

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