Wohnflächenangaben in der Werbung

06.03.2024 | Lexikon

Gibt der Anbieter Wohnflächen an, was nicht sein muss, sollten diese richtig bezeichnet sein. Generell gilt für die Berechnung von Wohnflächen, dass – vom öffentlich geförderten Wohnungsbau abgesehen – zurzeit keine gesetzliche Regel existiert, die eine bestimmte Berechnungsart verlangt. So kann sowohl nach DIN-Norm, als auch nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) gerechnet werden. Die Gerichte wenden aber auch im freifinanzierten Wohnungsbau immer mehr die Wohnflächenverordnung als Maßstab an. Vorteilhaft ist es, wenn bei Flächenangaben im Exposé angegeben ist, nach welcher Norm oder Verordnung die Flächenermittlung erfolgte.
 

In der Zeit vom 18.12.2024 bis 06.01.2025 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Exposés versendet und keine Emails beantwortet.
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Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Weihnachten und Gesundheit für 2025!

Ihre Sabine Bausch und das Team von Bausch Immobilien